eAU in CGM ALBIS
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in ALBIS
zum 01.07.2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der damit verbundene elektronische Versand an die Krankenkassen durch den Gesetzgeber verpflichtend eingeführt – die bis zum 30.06.2022 geltende Übergangsfrist endet.
In allen Praxen mit der aktuellen ALBIS Version wird damit zum Quartalswechsel die eAU-Funktion automatisch aktiviert, sofern dies bisher noch nicht manuell erfolgte.