
Notfalldatenmanagement mit CGM Albis
Beim Notfalldatenmanagement werden nach Zustimmung des Patienten Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die im Notfall relevant sein können, auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. So können Ärzte die richtigen Entscheidungen noch schneller und fundierter treffen.
Im Im Juli 2020 erhielt die CGM die gematik-Zulassung für den bundesweiten Einsatz der KoCoBox MED+ als E-Health-Konnektor in der TI. So können nun auch in der Praxis die neuen E-Health-Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan genutzt und auf der eGK gespeichert werden. Die Zulassung der KoCoBox MED+ als E-Health-Konnektor war außerdem der Startschuss für die Anbindung der Apotheken.
Informationen für den Notfall können freiwillig auf der eGK gespeichert werden. Diese Notfalldaten können in einer Notsituation hilfreich sein: Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) sind in der Lage auf diese Daten zuzugreifen und erhalten so schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen. Das Einsehen der Notfalldaten ist diesen bestimmten Personengruppen vorbehalten – im Ernstfall aber auch ohne Einverständnis des Patienten, etwa wenn er bewusstlos ist.
Außerdem können die Notfalldaten auch für die Beratung in der Apotheke oder für die Erstbehandlung unbekannter Patienten zur Verfügung gestellt werden – und so zur weiteren Verknüpfung der verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen beitragen.
Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:
- chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, koronare Herzkrankheit),
- wichtige frühere Operationen (z.B. Organtransplantation),
- regelmäßig eingenommene Medikamente (besonders, wenn sie vom Arzt verordnet werden),
- Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
- weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und
- ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt) und Zahnärzten.
Zusätzlich können Informationen dazu angelegt werden, ob und wo (z.B. im Portemonnaie) folgende persönliche Erklärungen aufbewahrt werden:
- Organspendeausweis,
- Patientenverfügung und
- Vorsorgevollmacht.
Die Vergütung
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Das betrifft auch die Kosten, die Praxen entstehen, wenn sie sich für die Anwendungen der TI wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) entscheiden.
ElektronAusgezahlt werden die Förderungen automatisch über einen Sonderposten als Teil des Honorars für Q3, soweit die Praxis über ihr CGM ALBIS nachweisen konnte, dass die entsprechenden Dienste installiert wurden. Dies erledigt Ihr angebundenes CGM ALBIS automatisch bei der Übermittlung der Abrechnungsdateien für Q3.
Zudem gibt es weitere Förderungen z.B. für weitere Kartenterminals an den Arztarbeitsplätzen:
- Erstattungsbetrag weiterer stationärer Kartenterminals im Zuge von NFDM und eMP: 595 € (Anspruch: ein zusätzliches Kartenterminal je 625 begonnene Fälle)
- Betriebskostenzuschlag NFDM/eMP: 4,50 EUR je Quartal
Eine entsprechende Übersicht möglicher Förderungen finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Pro Anlage eines Notfalldatensatzes werden bis 20. Oktober 2021 17,58 € vergütet. Ab dem 21. Oktober 2021 sind es 8,79 €. Für die Überprüfung und Aktualisierung wird pro Schein mit Arzt-Patienten-Kontakt 0,44 € Verwaltungspauschale ausgeschüttet.
Wenn Sie Ihre Praxis mit dem Notfalldatenmangement ausstatten möchten, sind wir ihr Ansprechpartner. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.