Deaktivierung der eAU in CGM ALBIS
–> nur auf eigene Verantwortung!
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zum 01.07.2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der damit verbundene elektronische Versand an die Krankenkassen durch den Gesetzgeber verpflichtend eingeführt – die bis zum 30.06.2022 geltende Übergangsfrist endet.
In allen Praxen mit der aktuellen ALBIS Version wird damit zum Quartalswechsel die eAU-Funktion automatisch aktiviert, sofern dies bisher noch nicht manuell erfolgte.
Bitte prüfen Sie die ob Sie die Voraussetzungen für die eAU alle erfüllen und passen Sie Ihr System ggfls. entsprechend an:
Die Deaktivierung sollte nur erfolgen, wenn Sie aktuell Probleme in der Anwendung der eAU haben.
Bitte prüfen Sie unbedingt vor Deaktivierung, ob Ihnen einer der oben stehenden Punkte bereits hilft!
Wir weisen Sie explizit darauf hin, dass Sie sich kurzfristig (binnen 4 Wochen) mit uns in Verbindung setzen sollten, um die eAU korrekt wieder zu aktivieren.
Weitere Hilfe als auch einen Termin mit einem unserer Techniker finden Sie weiter unten!
–> nur auf eigene Verantwortung!
Am betroffenen Arbeitsplatz wählen Sie in der Menüleiste:
Optionen –> TI Optionen –> eAU
… und entfernen Sie im folgenden Fenster das Häkchen bei „eAU aktivieren“
Übernehmen Sie die Einstellung und schließen Sie das Fenster.
Sie können sich unter dem folgenden Link eigenständig einen Termin mit einem Service-Techniker der optimIT GmbH buchen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine kostenpflichtige Dienstleistung ist und Sie bei der Buchung unsere Geschäftsbedingungen als auch die optimIT-Preisliste aktzeptieren!
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