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Das E-Rezept ersetzt ab Anfang 2024 das Papier-Rezept. Vom Verordnen bis zum Einlösen wird alles digital bearbeitet. Patienten/innen können das E-Rezept entweder mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, eine E-Rezept-App oder über einen Rezept-Code auf einem Papierausdruck einlösen.
Die komplett digitale Lösung wurde entwickelt, um den Austausch von verschreibungspflichtigen Medikamenten zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen zu erleichtern und den Prozess effizienter zu gestalten.
Das E-Rezept wird digital erstellt und elektronisch an die Apotheke übermittelt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit eines physischen Rezeptblatts.
Durch moderne Verschlüsselungstechnologien und Authentifizierungsmechanismen soll die Sicherheit des E-Rezepts gewährleistet werden, um Fälschungen zu verhindern.
Der gesamte Prozess von der Verschreibung durch den Arzt bis zur Ausgabe des Medikaments in der Apotheke soll durch das E-Rezept effizienter gestaltet werden. Dies kann auch die Wartezeiten für Patienten verkürzen.
Das E-Rezept ermöglicht eine einfache elektronische Archivierung von Patientendaten und Medikationshistorien. Ärzte, Apotheker und Patienten können bei Bedarf leicht auf diese Informationen zugreifen.
Das E-Rezept soll in der Lage sein, nahtlos mit anderen digitalen Gesundheitsinfrastrukturen zu interagieren, um einen ganzheitlichen Ansatz für die Patientenversorgung zu ermöglichen.
Für E-Rezepte wird ein Konnektor ab Version PTV4+ benötigt, um sie auszustellen. Die Version PTV4+ ermöglicht die Signierfunktion per Komfortsignatur für E-Rezepte.
Die Praxissoftware muss für E-Rezepte geeignet sein. Dazu stellen die Anbieter ein Update bereit. Die Installation oder Freischaltung des E-Rezept-Moduls kann durch den Vertriebspartner vor Ort erfolgen.
Jeder Arzt bzw. jede Ärztin benötigt einen individuellen eHBA für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Ärztinnen und Ärzte ohne eHBA sollten bei ihrer Ärztekammer einen eHBA beantragen, aktivieren und in die Praxis-IT integrieren.
Hin und wieder kann ein Ausdruck des Data-Matrix-Codes erforderlich sein, z. B. für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Wir empfehlen die Verwendung eines Laser- oder Tintenstrahldruckers mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi.
Für schnelles Unterschreiben von bis zu 250 Dokumenten mit einer einzigen eHBA-PIN-Eingabe wird die Komfortsignatur empfohlen. Das reduziert Wege in der Praxis. Nötig sind mindestens zwei Kartenlesegeräte: eins am Empfang für Patientenkarten und eins für den eHBA.
Mit dem E-Rezept wandern die meisten Schritte der Verordnung von Rezepten in die Praxissoftware. Händische Abläufe sind nicht mehr notwendig. Dazu müssen die Abläufe einmal gemeinsam mit dem Praxisteam neu definiert werden.
Apotheken profitieren insbesondere davon, dass E-Rezepte immer präzise ausgestellt und stets gut lesbar sind. Die Abstimmung mit Ärzten wird durch die digitale Übermittlung erleichtert, was vor allem Retaxationen reduziert. Dies ist entscheidend, da Krankenkassen Zuschläge oder Erstattungen für bereits abgegebene Medikamente durch die Apotheke verweigern können, wenn Unstimmigkeiten im Rezept auftreten.
Zusätzlich bietet das E-Rezept zahlreiche Chancen zur Stärkung lokaler Apotheken. Zeit wird eingespart durch automatisierte administrative Abläufe und die Möglichkeit von Vorbestellungen. Durch verschiedene digitale Kanäle, über die das Rezept in die Apotheke gelangt, erweitert sich die Reichweite der Apotheke. Ein Rezept kann nämlich von überall digital eingelöst werden.
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