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Die KBV ist laut § 75b SGB V beauftragt, die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit zu regeln.
Eines der Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinie, die die KBV erstellt hat ist es, die IT-Systeme und sensiblen Daten der Praxen noch besser zu schützen. Klare Vorgaben sollen dabei helfen, Ihre Patientendaten noch sicherer zu verwalten und vor Datenverlust oder Betriebsausfällen zu schützen.
Virenschutz, Firewall, Sperrcodes: Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen muss meine Praxis ergreifen, um die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie zu erfüllen?
Da die IT-Sicherheitsrichtlinie keine neuen Vorgaben „erfindet“, sondern bestehende konkretisiert und praxistauglich macht (zum Beispiel aus der EU- Datenschutzgrundverordnung), werden die meisten Anforderungen bereits von den Praxen umgesetzt.
Anforderungen an alle Praxen
Seit 1. Januar 2022
Wir inventarisieren jeden Bestandteil Ihrer IT-Umgebung, ermitteln Schwachstellen und fassen die Ergebnisse in einem Bericht zusammen. Wir erkennen Potenziale und finden die für Sie optimale Lösung für Ihre IT-Sicherheit!
Infrastruktur (Verkabelung, Ressourcenprüfung des Servers)
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